2. A.________ wird vom Kanton Bern eine Entschädigung für ihre erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten ausgerichtet. Diese wird bestimmt auf CHF 7‘741.85 (inkl. Auslagen, halber Reisezuschlag und Mehrwertsteuer). Zu eröffnen: - der Beschuldigten, verteidigt durch Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Migration und Personenstand (MIP, Art. 82 VZAE) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM) - dem Bundesamt für Justiz, Sektion Lotterie und Wetten Bern, 29. Juni 2016 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 4. Juli 2016) Der Präsident i.V.: