_ 7.25 Stunden auf. Dieser Aufwand ist in Anbetracht der Bedeutung der Streitsache ebenfalls zu hoch. Der Kammer erscheinen 5 Stunden angemessen. Die Hauptverhandlung dauerte gemäss Protokoll 2 Stunden (pag. 136 ff.). Für die Vorbereitung und die Teilnahme machte der Verteidiger der Beschuldigten jedoch 5.25 Stunden geltend. Geboten sind nach Ansicht der Kammer 3 Stunden (2 Stunden Hauptverhandlung sowie 1 Stunde Vorbereitung). Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit abgegolten, sondern mittels eines halben Reisezuschlags.