9 den) statt. Rechtsanwalt B.________ wendete in zwei Monaten 5.25 Stunden für Besprechungen mit seiner Klientin auf, die wegen einer Übertretung angeklagt war. Dieser Aufwand ist eindeutig übersetzt. Der Kammer erscheint ein gesamter Be- sprechungs-Aufwand von 2 Stunden angemessen. Nach der Hauptverhandlung fand zusätzlich eine 2.25 Stunden dauernde Besprechung mit der Klientin statt. Diesbezüglich erscheint der Kammer ein Aufwand von 1 Stunde angemessen. Für die Vorbereitung des Plädoyers (inkl. Rechtsabklärungen am 30. März und 8. April 2015) wendete Rechtsanwalt B.________ 7.25 Stunden auf.