Der Beschuldigten sind damit die Kosten der frei gewählten Verteidigung zu vergüten. Weitergehende Kosten wurden nicht geltend gemacht und sind auch nicht er-sichtlich. Gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. b und f PKV beträgt in Strafrechtssachen das Honorar im Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts CHF 500.00 bis CHF 25‘000.00 und im Rechtsmittelverfahren 10 bis 50 Prozent davon. Innerhalb des Tarifrahmens bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 lit. a und b KAG).