Weiter wies sie auf folgendes hin (pag. 34): «Im ersten Stock befindet sich zudem ein Saal, in dem nicht bewirtet werden darf und das schon bereits bei meiner Übernahme mit nicht mir gehörenden Sachen voll war. Ich möchte hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Saal im ersten Stock in meinem Mietvertrag nicht mitenthalten ist, und sich deshalb von Anfang an ausserhalb meiner Machtsphäre befindet».