Die Beschuldigte wurde von den Polizeibeamten ebenfalls auf die Computerstationen in einem unbenutzten Raum im ersten Stock des Restaurants angesprochen. Dazu erklärte sie, sie dürfe den Raum nicht benutzen (pag. 8 Z. 93). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. April 2014 äusserte sich die Beschuldigte nicht zu den Nebenräumen des Restaurants und den sich darin befindlichen Computerstationen. In der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte ihre Aussagen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft (pag. 138 Z. 17 f.).