Sie habe die Computer zwar bemerkt, sei aber davon ausgegangen, dass diese nicht benutzt würden, zumal zahlreiche Gegenstände in diesem Raum gelagert worden seien. Anlässlich der zweiten Kontrolle der Kantonspolizei Bern sei nur noch ein Computer im Nebenraum gestanden, er habe sich im Schlafmodus befunden. Ein Polizeibeamter habe ihn alsdann aktiviert. Die Beschuldigte vermute, F.________ habe die Computer von seinem vormaligen Restaurant mitgenommen. Dies habe G.________ so bestätigt, jedoch könne daraus nicht geschlossen werden, dass mit diesen Computern auch gespielt worden sei.