3 und am Internet angeschlossene Computerstation befand, die aktiviert war und deren Bildschirm das in der Schweiz verbotene Wettspiel D.________ zeigte. Erstellt ist ebenfalls, dass die Beschuldigte als Inhaberin der Gastgewerbebewilligung für das Restaurant E.________ in C.________ für dessen Betrieb vollumfänglich verantwortlich war und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden».