Er habe es nur unterlassen Einsprache zu erheben (pag. 213). Er sei der Meinung, dass sein Strafregisterauszug nicht seine Wirklichkeit wiedergebe (pag. 226). Er führte denn auch ausführlich aus, wie es zu den Vorstrafen gekommen sei (pag. 224 ff.). Dem ADMAS-Auszug ist zu entnehmen, dass dem Beschuldigten bereits einmal für einen Monat der Fahrausweis entzogen wurde (pag. 222). Die Vorstrafen und der ADMAS-Auszug belegen keinen guten Leumund im Bereich Strassenverkehr. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Vorstrafen und der Ausweisentzug schon längere Zeit zurück liegen (letztmals im Jahr 2009).