Dieser Ortsbeginn wird in Kombination mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell» angezeigt. Die Signalisation ist gut sichtbar. Zudem ist die fragliche Strasse aufgrund der örtlichen Verhältnisse, die sich auch aus den Fotografien des Beschuldigten entnehmen lassen, gemäss Beweisergebnis optisch als Innerortsstrecke erkennbar. Der Beschuldigte musste davon ausgehen, dass Fahrzeuge auf die Strasse ein- und von der Strasse abbiegen könnten. Zudem hatte er auf der Fahrbahn mit Velofahrern und (mangels Trottoir) mit Fussgängern zu rechnen. Bei der Messstelle befand sich noch ein Wohnhaus.