12 neint werden könnte. Für den Beschuldigten war erkennbar, dass er sich noch innerorts befand und er hatte gute Sicht auf die Signalisation «Ortsende» bzw. «Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit», was er auch implizit zugab. Zu beachten ist, dass der Übergang vom Innerortsbereich zum Ausserortsbereich häufig fliessend ist und es sich bei sogenannten atypischen Innerortsstrecken meist nur um kurze bis sehr kurze Strassenstücke handelt.