Nach einem weiten Feld ohne Häuser folgt eine Strecke mit links und rechts stehenden Häusern, einer Linkskurve, mehreren teils recht unübersichtlichen Einmündungen und einem klar signalisierten Fussgängerstreifen. Zirka 100 Meter nach der Messstelle öffnet sich die Landschaft wieder und die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgehoben, wobei die Schilder «Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» und «Ortsende» von Weitem gut sichtbar signalisiert sind und vom Beschuldigten wahrgenommen wurden, zumal er mit Sicht darauf den Beschleunigungsvorgang einleitete.