12. Erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet demnach den folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte fuhr am 11.5.2015, um 12.05 Uhr, auf der Strecke Lindentalstrasse in Boll mit seinem Personenwagen BE .________ (Citroen) mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h bzw. abzüglich der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheiten von 5 km/h, mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h. Die genauen Örtlichkeiten zum Messstandort sind der ausführlichen Fotodokumentation und den Unterlagen der Polizei zu entnehmen.