An der Messstelle steht ein weiteres Wohnhaus mit Garten. Es kann nicht – wie vom Beschuldigten vorgebracht – davon gesprochen werden, dass das Wohnhaus wirke, als ob es an einer Umfahrungsstrasse stehe. Der Übergang von den vorherigen Häusergruppen zum letzten Wohnhaus ist fliessend und der Innerortscharakter ist ab Ortseingang durchgehend erkennbar. Entgegen den Ausführungen des Beschuldigten, wonach die links einmündende Strasse am Ende der Ortschaft nur wegen dem Holzschnitt schlecht einsehbar gewesen sei, kann auch ohne Holzreste nicht davon gesprochen werden, dass die Einmündung gut einsehbar ist (vgl. hierzu Fotos pag. 142 und pag. 203).