9 nigt habe» (pag. 192). Einige Zeilen später führte er aus, dass er das Gefühl gehabt habe, sich wieder Ausserorts zu befinden und mit dem Beschleunigungsvorgang begonnen habe (pag. 192). Den Aussagen ist damit zu entnehmen, dass der Beschuldigte die Änderungen der Strecke – mithin den zeitweisen Innerortscharakter – wahrgenommen hat. Bis zum Standort der mobilen Geschwindigkeitsmessung fuhr der Beschuldigte durch den Ort, ohne dass sich das Ortsbild markant änderte. An der Messstelle steht ein weiteres Wohnhaus mit Garten.