Durch diese Aussage bestätigt der Beschuldigte selbst, dass er wahrgenommen hat, dass sich der Ortscharakter verändert hat bzw. er davor zeitweise nicht «auf dem Land» gefahren ist. In seiner schriftlichen Berufungserklärung vom 3.5.2016 meinte der Beschuldigte denn auch, dass er, als er sich höchstens 200 Meter vor dem Schild «Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» befunden habe, «den Innerortscharakter nicht mehr gefühlt und beschleu-