Auch ohne Signalisation ist aufgrund der Häusergruppe gut erkennbar, dass der Ausserortsbereich endet. Der Beschuldigte meint denn auch, dass er die Signalisation am Ortseingang wahrgenommen habe, aber von einem Tempo von 60 km/h ausgegangen sei (pag. 191). Diese Aussage überzeugt nicht, zumal nicht nachvollziehbar ist, dass der Beschuldigte die Signalisation zwar wahrgenommen, aber doch nicht gesehen haben will, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt.