8 der Beschuldigte einige Minuten auf die Angaben der Polizisten hat warten müssen, eine Fehlerquelle beim Messgerät belegen sollte. Indem der Beschuldigte pauschal die politischen Hergänge und Beweggründe zum Sinn und Standort der Geschwindigkeitsmessungen bemängelt sowie die Zweckmässigkeit des Standorts des Messgeräts in Frage stellt, kann er in diesem Verfahren nichts zu seinen Gunsten ableiten.