Der Beschuldigte hat mehrfach betont, dass er die Messung akzeptiere. Es sei ihm nur nicht klar gewesen, wo die Messung gemacht worden sei (pag. 65, Z. 49 f.). Er habe die Messung und dass er 25 km/h zu schnell gefahren sei immer akzeptiert. Er habe die Nachprüfung nur gewünscht, weil er nicht gewusst habe, wo er dort zu schnell gefahren sei (pag. 95, Z. 39 ff.). In der Eingabe zur Berufung meinte er wiederum, dass er bezweifle, dass die Messung absolut zweifelsfrei sei. Der Beschuldigte machte folglich widersprüchliche Angaben in Bezug auf seine Akzeptanz bzw. die Korrektheit der Messung.