Es müsse unbedingt eine Prüfung der konkreten Umstände erfolgen, um die auszusprechende Sanktion verhältnismässig der persönlichen Betroffenheit anzupassen (pag. 182 f.; pag. 187 f.; pag. 193 f.). Nach einer ausführlichen Umschreibung der örtlichen Begebenheiten (insbesondere der, entgegen der Meinung der Vorinstanz, angeblich gut einsehbaren links einmündenden Strasse nach der zweiten Häusergruppe; pag. 188 f.) und seiner Fahrt von B.________ bis zum Ort der Messung (pag. 189 ff.), erklärte der Beschuldigte, dass bei der massgeblichen Strecke der Innerortscharakter fehle.