Es sei wohl keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt worden, denn eine solche könne nur in Echtzeit erfolgen (pag. 185 f.). Die Messung sei nicht zweifelsfrei belegt (pag. 194) und grenzwertig. Er wolle aber keine Expertise, weil diese vom Bundesamt für Metrologie durchgeführt werde und demnach die Verwaltung die Verwaltung kontrollieren würde. Daraus verspreche er sich keinen Erfolg. Er behaupte zwar nicht, dass die Messung komplett falsch durchgeführt worden sei. Er wolle nur aufzeigen, dass einige mögliche Fehlerquellen bestehen würden und die Messung marginal anders hätte ausfallen können (pag. 187).