In diesem Zusammenhang machte der Beschuldigte verschiedentlichste Ausführungen zu gesetzlichen, politischen und finanziellen Beweggründen bezüglich der Messstandorte und deren Zweckmässigkeit (pag. 183 f.; pag. 198 f.; pag. 201). Er habe ferner den Eindruck erhalten, dass die Polizisten bei der Anhaltung nach der Messung unkonzentriert gearbeitet, über das Mittagessen gesprochen, im Protokoll eine falsche Uhrzeit (12.30 Uhr anstelle 12.20 Uhr) angegeben hätten und er lange auf die Angaben habe warten müssen. Es sei wohl keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt worden, denn eine solche könne nur in Echtzeit erfolgen (pag.