98 f.), der ADMAS- Auszug vom 27.5.2016 (pag. 221 ff.) sowie eine umfassende Fotodokumentation der befahrenen Strecke (pag. 101 ff.; pag. 202 f.; pag. 256 ff.) . Des Weiteren kann auf die vom Beschuldigten später eingereichten Unterlagen verwiesen werden (vgl. Ausführungen unter Ziff. 3 hiervor).