8. Beweismittel Der Beschuldigte wurde am 22.10.2015 staatsanwaltschaftlich (pag. 64 ff.) und am 18.2.2016 während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 94 ff.) einvernommen. Der Kammer liegen diverse objektive Beweismittel vor. Vom Beschuldigten und dessen Fahrzeug wurden Radarfotos erstellt (pag. 35). Ferner liegen bei den Akten: das Messprotokoll vom 11.5.2015 (pag. 19; pag. 45 ff.), das Eich- und Zulassungszertifikat (inkl. Beilage) vom 11.9.2014 bzw. 4.11.2009 (pag. 20 f.), die Akten des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (pag. 72 ff.; pag. 98 f.), der ADMAS- Auszug vom 27.5.2016 (pag.