Bestritten ist hingegen, ob der Beschuldigte gewusst hat, dass er sich auf einer Innerortsstrecke befindet, auf welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Weiter bestritten ist, ob die Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung korrekt abgelaufen bzw. die Geschwindigkeit effektiv genau um 25 km/h überschritten worden ist.