3 4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte die nachfolgenden Anträge (pag. 177 f.): Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland sei aufzuheben und 1) Er sei von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung freizusprechen; 2) Eventualiter sei er zu einer Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 250.00 zu verurteilen; 3) Eventualiter sei er der einfachen Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG;