verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 3‘250.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 650.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘700.00.