2.6.2. in der Zeit von ca. 18.10.2011 bis 23.10.2012 in Wabern und evtl. anderswo; 2.7. der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher, begangen in der Zeit vom 21.1.2013 bis zum 18.3.2015 in Wabern und evtl. anderswo; 3. A.________ in Anwendung der Art. 47, 106, 325 Abs. 1 StGB, Art. 426 ff. StPO verurteilt wurde: 3.1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage;