Er sei zufrieden mit seinem Berufsleben und seiner Familie und sei glücklich, in der Schweiz zu sein. Er wolle mit seiner Arbeit seine Familie und Wohltätigkeitsorganisationen unterstützen. In den Jahren seit 2012 habe er finanzielle Unterstützung im Umfang von monatlich ca. CHF 3‘000.00 bis 4‘000.00 durch Freunde und die Kirche erhalten. Sie hätten keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengelder bezogen und auch kein Geld entlehnt, sondern sich mit wenig Geld durchgeschlagen (pag. 2169, Z. 15 ff.). Das Vorleben des Beschuldigten ist insoweit unauffällig.