In der Schweiz arbeitete A.________ im Jahre 2001 zunächst während drei Jahren als Projektmanager für T.________AG und U.________AG. In den Jahren 2003 bis 2008 war er bei „V.________AG “ und „W.________Inc.“ als Projektmanager tätig. Im Jahre 2009 hat er sich schliesslich selbständig gemacht. Der Beschuldigte schätzt sich selbst als ehrliche, aufrichtige, freundliche und hilfsbereite Person ein. Er ist Christ, glaubt an Gott und betet so oft wie möglich. In seiner Freizeit betreibt der Beschuldigte gerne Fitness, liest Gesundheits- und Glaubensbücher und unternimmt viel mit seiner Familie (pag. 1856 ff., 1996 ff., 2053 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 18.01.2016 gab A.__