20 A.________ ist in Indien bei seinen Eltern, Grosseltern und mit seinen zwei Brüdern aufgewachsen. Sein Vater verstarb im Jahre 2003, die Mutter lebt noch. Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte eine glückliche Kindheit verbracht. Mit sechs Jahren begann A.________ in der Kirche zu arbeiten (Musik spielen, Messen vorbereiten). Das Verhältnis zu seiner Familie und der Familie seiner Ehefrau ist gemäss eigenen Angaben sehr gut und der Beschuldigte pflegt regelmässigen Kontakt, seit er in der Schweiz wohnhaft ist.