13.3 Konkrete Asperation Nach dem Gesagten ist das Tatverschulden insgesamt leicht. Die von der Vorinstanz ausgesprochen Strafe von 2 Monaten erachtet die Kammer im Vergleich zum Strafrahmen vorliegend als passend. Davon sind 1 1/2 Monate asperierend an die Strafe hinzuzurechnen.