18 CHF 20‘000.00 ausschliesslich zur Verfügung der E.________GmbH bzw. der M.________GmbH zu halten. In Tat und Wahrheit wollte er das Kapital aber nur kurze Zeit auf den jeweiligen Konten belassen. Damit liess der Beschuldigte die Notarin O.________ eine unrichtige Beurkundung vornehmen. Der Beschuldigte liess zudem den nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmende Sachverhalt mit der Anmeldung beim Handelsregisteramt durch den Handelsregisterführer bezüglich der E.________GmbH am 18.10.2011 resp.