, zur Notarin O.________, um die Gründung der E.________GmbH und der M.________GmbH vorzunehmen. In beiden Gründungsurkunden wurde festgehalten, dass ein Betrag von CHF 20‘000.00 zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft auf das jeweilige Kapitaleinlagekonto einbezahlt würde. Am 6.10.2011 wurden ab dem Konto der D.________GmbH je CHF 20‘000.00 auf die Kapitaleinzahlungskonten der E.________GmbH und der M.________GmbH überwiesen.