11.3 Konkrete Asperation Nach dem Gesagten befindet sich das Tatverschulden insgesamt im leichten Bereich. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz erachtet auch die Kammer eine Strafe von einem Monat als angemessen. Aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zur ungetreuen Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht wird die Strafe nur zu 50%, d.h. mit 1/2 Monat, asperiert.