11. Asperation für die Misswirtschaft zum Nachteil der D.________GmbH 11.1 Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist bei der Misswirtschaft nicht leicht zu bestimmen. Es kann zwar festgestellt werden, dass im Konkursverfahren Forderungen in der Höhe von CHF 786‘387.38 bzw. im Kollokationsplan in der Höhe von CHF 824‘612.18 geltend gemacht wurden, was zweifellos ein beträchtlicher Betrag darstellt.