Das subjektive Tatverschulden liegt im leichten Bereich. 9.3 Konkrete Asperation Nach Berücksichtigung des Gesagten und dem insgesamt leichten Tatverschulden erachtet auch die Kammer eine Strafe von 7 Monaten als angemessen. Aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs rechtfertigt sich eine Asperation von lediglich etwas mehr als 50%. Damit ist eine Strafe von 4 Monaten asperierend hinzuzurechnen.