9. Asperation für die ungetreue Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht 9.1 Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte tätigte als Geschäftsführer der D.________GmbH Zahlungen im Umfang von CHF 217‘947.20 für private Zwecke. Die Gelder verwendete er für seinen Lebensunterhalt, private Investments und Zahlungen an Geschäftspartner/Angestellte in Indien. Bis zum 22.11.2010 waren G.________ und die Ehefrau des Beschuldigten, J.________, Gesellschafter der D.________GmbH. Ab dem 23.11.2010 war J.________ die einzige Gesellschafterin. Zwar profitierte J._____