8.2 Subjektive Tatkomponenten (subjektives Tatverschulden) Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und aus rein finanziellen und damit egoistischen Motiven. Er lebte deutlich über seinen finanziellen Verhältnissen und bezog ohne Hemmungen einen beachtlichen Betrag von der D.________GmbH, um sich, seine Familie und seine Kirche zu bereichern. Die Tat wäre für den Be-