Die F.________AG hatte einen Unteragenturvertrag mit der D.________GmbH, dessen Geschäftsführer der Beschuldigte war. Die D.________GmbH arbeitete (als Inkassogehilfin im Namen und auf Rechnung der C.________AG) für den Verkauf der Fahrkarten mit dem H.________(Geschäft) in I.________(Ort) zusammen. Dort wurden die Fahrkarten an Dritte verkauft und der Verkaufserlös der D.________GmbH anvertraut. Aufgrund dieses Vertrags war der Beschuldigte bzw. die D.________GmbH verpflichtet, das Inkasso für den Verkauf der Fahrausweise zu übernehmen und den Verkaufserlös abzüglich der Provision für den Verkauf der C.________AG abzuliefern.