12 8. Einsatzstrafe für die Veruntreuung 8.1 Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Zwischen der F.________AG und der C.________AG bestand ein Agenturverhältnis, bei welchem die F.________AG die Verpflichtung übernahm, gegen Provision für die C.________AG deren Dienstleistungen (Fahrkarten) zu vermitteln. Die F.________AG hatte einen Unteragenturvertrag mit der D.________GmbH, dessen Geschäftsführer der Beschuldigte war.