11 zialpräventiven Gesichtspunkten eine Freiheitsstrafe als zweckmässigste Sanktionsart und zur Geldstrafe vorzugswürdig. Zwischen den verschiedenen Delikten liegt ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vor. Der Beschuldigte beging alle Delikte aus ein- und demselben Antrieb und während der gleichen Zeit. Die von ihm gegründeten Gesellschaften waren miteinander verbunden. Die Vorgehensweise war bei allen Delikten vergleichbar.