Der Beschuldigte sei ferner einsichtig, reuig und wolle seine Fehler wiedergutmachen. So habe er eine Schuldanerkennung gegenüber der F.________AG in der Höhe von CHF 400‘000.00 unterzeichnet. Weiter habe er sich während dem laufenden Verfahren wohl verhalten und sei stets kooperativ gewesen. Er habe unter dem mit den strafbaren Handlungen einherge-