2.1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon seien 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen, 2.2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 3 Tage festzusetzen, 2.3. zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.