Entscheid über die Verfahrenskosten (Ziffer II 3) und Anwaltskosten (Ziffer IV); 1.5. Entscheid über Einstellung des Widerrufsverfahrens gemäss Ziffer III; 1.6. Weitere Verfügungen gemäss Ziffer V. 2. A.________ sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten. Der Vollzug der Strafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien vollumfänglich dem Kanton aufzuerlegen. 4. Die Unterzeichnende sei dem Beschwerdeführer auch im oberinstanzlichen Verfahren als amtliche Anwältin beizuordnen.