2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 20.1.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 28.1.2016 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 2313). Mit Berufungserklärung vom 2.5.2016 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf die Bemessung der Strafe. Er beantragte, in den unangefochtenen Punkten die Rechtskraft festzustellen, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten mit Probezeit von 2 Jahren verurteilt zu werden und die Festsetzung des amtlichen Honorars.