Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 21‘954.40. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz von CHF 5‘130.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 3 V. Weiter wird beschlossen: