1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) erkannte mit Urteil vom 20.1.2016 Folgendes (pag. 2207 ff.): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher, angeblich begangen in der Zeit von ca. Februar 2012 bis 20.01.2013 in Wabern und evtl. anderswo, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 01.12.2009 bis 04.09.2012 in Wabern, St.-Imier und evtl. anderswo, zum Nachteil der C.________AG;