3. Die Grab- und Vergleichskerzen (Ass-Nr. 1, 3 und 4) werden nach Rechtskraft zur Vernichtung eingezogen. Mündlich eröffnet und begründet: - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - der Gebäudeversicherung Bern, Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist)