Richtlinie für die Bemessung der Gerichtsgebühren gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 24. Januar 2011). 2. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Das festgelegte Honorar für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten vor erster Instanz wird entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil bestimmt (vgl. Ziff. III. Urteilsdispositiv). Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 6‘119.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.